Pension Wiegele
Pension Wiegele
Roseggerstraße 5
A-9220 Velden am Wörthersee
Österreich
Betreiberin: Renate Zeichen e.U.
Telefon: +43 650 2454608
E-Mail: info@pension-wiegele.at
Stand: September 2026
Diese AGB gelten für jeden Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und der Pension Wiegele.
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Beherbergungsverträge zwischen der Pension Wiegele, betrieben durch Renate Zeichen e.U., und ihren Gästen.
- Buchungen sind ausschließlich direkt über das Buchungsformular auf der Website oder telefonisch möglich.
- Individuelle, ausdrücklich getroffene Vereinbarungen mit dem Gast gehen diesen AGB vor.
- Soweit ein Sachverhalt durch diese AGB nicht geregelt ist, gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006) in der jeweils geltenden Fassung, soweit deren Anwendung gesetzlich zulässig ist.
- Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
- Soweit diese AGB oder eine individuelle Vereinbarung eine Regelung enthalten, gehen diese der ergänzenden Anwendung der AGBH 2006 vor.
§2 Vertragsabschluss
- Der Beherbergungsvertrag kommt durch die ausdrückliche Bestätigung der Buchung durch die Pension Wiegele zustande.
- Eine unverbindliche Anfrage stellt noch keinen Beherbergungsvertrag dar.
- Der Gast verpflichtet sich, bei der Buchung vollständige und richtige Angaben zu machen.
- Der buchende Gast ist für die von ihm gemachten Angaben verantwortlich und hat, soweit gesetzlich zulässig, dafür Sorge zu tragen, dass auch die mitreisenden Personen die vereinbarten Bedingungen einhalten.
§3 Zimmer und Ausstattung
- Die Unterbringung erfolgt in dem bei der Buchung vereinbarten Zimmer bzw. in einer hinsichtlich Ausstattung und Kategorie gleichwertigen Unterkunft.
- Die Zimmer dürfen grundsätzlich nur von der bei der Buchung angegebenen Anzahl von Personen genutzt werden.
- Geringfügige Änderungen oder Abweichungen in der Ausstattung bleiben vorbehalten, sofern dadurch die vereinbarte Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
- Die Aufnahme zusätzlicher oder nicht angemeldeter Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Pension.
§4 Preise und Abgaben
- Es gelten die bei der Buchung vereinbarten Preise.
- Gesetzlich vorgeschriebene Abgaben und Steuern, insbesondere die jeweils geltende Ortstaxe und Nächtigungsabgabe, werden zusätzlich verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im angegebenen Preis enthalten sind.
- Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Aufenthalts geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Abgabensätze.
- Sonstige ausdrücklich ausgewiesene Zusatzleistungen oder Zusatzkosten sind vom Gast zu bezahlen.
- Preisänderungen nach erfolgter Buchungsbestätigung berühren bestätigte Buchungen grundsätzlich nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§5 Frühstück
- Das Frühstück ist im vereinbarten Übernachtungspreis enthalten, sofern dies bei der Buchung entsprechend vereinbart wurde.
- Die Pension ist bemüht, regionale und saisonale Produkte anzubieten.
- Ein Anspruch auf bestimmte Marken, einzelne Produkte oder bestimmte Speisen besteht nicht.
§6 Anreise und Abreise
- Der Check-in ist grundsätzlich ab 15:00 Uhr möglich.
- Der Check-out hat grundsätzlich bis spätestens 10:00 Uhr zu erfolgen.
- Eine voraussichtlich verspätete Anreise ist der Pension möglichst frühzeitig mitzuteilen.
- Ein früherer Check-in oder späterer Check-out ist nur nach vorheriger Vereinbarung und nach Verfügbarkeit möglich.
- Ein Anspruch auf einen früheren Check-in oder späteren Check-out besteht nicht.
§7 Rücktritt und Stornierung
- Sofern bei der Buchung nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde, gelten die nachstehenden Stornierungsbedingungen.
- Stornierungen können insbesondere per E-Mail erfolgen. Für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Pension maßgeblich.
- Bei einer Stornierung bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Anreisetag fällt keine Stornogebühr an.
- Bei einer späteren Stornierung gelten folgende Stornogebühren: bei Stornierung weniger als drei Monate bis spätestens einen Monat vor Anreise: 40 % des vereinbarten Gesamtpreises; bei Stornierung weniger als einen Monat bis spätestens eine Woche vor Anreise: 70 % des vereinbarten Gesamtpreises; bei Stornierung innerhalb der letzten Woche vor Anreise: 90 % des vereinbarten Gesamtpreises.
- Diese Regelung entspricht den Stornierungsbestimmungen gemäß § 5.5 und § 5.6 AGBH 2006.
- Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
- Dem Gast bleibt, soweit gesetzlich zulässig, der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Zwingende gesetzliche Rücktritts- und Auflösungsrechte bleiben unberührt.
§8 Außergewöhnliche Umstände
- Kann die vereinbarte Beherbergungsleistung aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Pension liegen, nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen erbracht werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Als außergewöhnliche Umstände kommen insbesondere Ereignisse in Betracht, welche die Erbringung der vereinbarten Leistung tatsächlich unmöglich oder unzumutbar machen.
- Gesetzliche Rücktritts-, Auflösungs- oder sonstige Rechte bleiben unberührt.
§9 Vorzeitige Abreise und Nichtanreise
- Bei vorzeitiger Abreise besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts für nicht in Anspruch genommene Nächte, soweit gesetzlich zulässig.
- Eine vorzeitige Abreise kann im Rahmen der vereinbarten Stornierungsbedingungen verrechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung gelten grundsätzlich die vereinbarten Stornierungsbedingungen.
- Zwingende gesetzliche Rechte des Gastes bleiben unberührt.
§10 Zahlungsbedingungen
- Die Bezahlung ist ausschließlich bar oder per Banküberweisung möglich. Eine Zahlung mit Kreditkarte, Debitkarte oder sonstigen Karten wird nicht angeboten.
- Eine Anzahlung ist grundsätzlich nicht erforderlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Die Zahlung kann während des Aufenthalts erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Der gesamte offene Rechnungsbetrag ist spätestens am letzten Abend vor der Abreise zu begleichen, sofern keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§11 Nutzung der Pension
- Die Zimmer und sonstigen Einrichtungen der Pension sind sorgfältig und bestimmungsgemäß zu benutzen.
- Die geltenden Haus- und Sicherheitsregeln sowie angemessene Anweisungen der Pension sind zu beachten.
- Der Gast haftet für Schäden, die er oder von ihm zu vertretende Personen schuldhaft verursachen.
- Eine Nutzung der Pension zu rechtswidrigen oder vertragswidrigen Zwecken ist untersagt.
§12 Nicht angemeldete Personen
- Die Unterbringung oder Übernachtung zusätzlicher bzw. nicht angemeldeter Personen ist nur mit vorheriger Zustimmung der Pension gestattet.
- Für zusätzlich aufgenommene Personen können ein entsprechender Unterkunftspreis sowie die jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben verrechnet werden.
§13 Meldepflicht
- Jeder Gast ist verpflichtet, die für die gesetzliche Gästemeldung erforderlichen Daten vollständig und richtig bekanntzugeben.
- Die Anmeldung erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Meldegesetzes.
- Der Gast hat die für das Gästeverzeichnis erforderlichen Angaben zu machen und deren Richtigkeit zu bestätigen.
- Die Pension führt das gesetzlich vorgeschriebene Gästeverzeichnis und verarbeitet die hierfür erforderlichen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Gesetzliche Melde-, Aufbewahrungs- und Auskunftspflichten bleiben unberührt.
§14 Rauchen
- Das Rauchen ist in sämtlichen Innenbereichen der Pension untersagt.
- Dies gilt, soweit entsprechend untersagt, auch für elektronische Zigaretten und vergleichbare Geräte.
- Der Gast haftet für schuldhaft verursachte Schäden sowie für erforderliche und angemessene Reinigungskosten, die durch einen Verstoß gegen das Rauchverbot entstehen.
§15 Haustiere
- Haustiere dürfen ausschließlich nach vorheriger Anfrage und ausdrücklicher Zustimmung der Pension mitgebracht werden.
- Die Zustimmung muss vor Abschluss der verbindlichen Buchung vorliegen.
- Abhängig von Art, Größe und Aufenthaltsdauer des Tieres können zusätzliche Kosten entstehen. Diese werden dem Gast vor der verbindlichen Buchung mitgeteilt.
- Der Gast haftet für Schäden und Verunreinigungen, die durch das mitgebrachte Tier schuldhaft verursacht werden.
- Die Pension kann die Aufnahme bestimmter Tiere aus sachlich gerechtfertigten Gründen ablehnen.
§16 Parkplatz
- Parkplätze stehen nur nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten zur Verfügung.
- Ein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die Nutzung der Parkplätze erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
- Die gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
§17 Fahrräder, E-Bikes und Sportausrüstung
- Das Mitbringen von Fahrrädern, E-Bikes, Fahrradanhängern sowie sonstiger größerer Sport- und Freizeitausrüstung ist vor der Anreise mit der Pension abzustimmen und bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Pension.
- Der Gast hat die Pension möglichst bereits bei der Buchung, spätestens jedoch rechtzeitig vor der Anreise darüber zu informieren, welche Fahrräder, E-Bikes oder sonstige größere Sport- und Freizeitausrüstung mitgebracht werden sollen.
- Die Zustimmung der Pension kann insbesondere von den vorhandenen Platzverhältnissen, den örtlichen Gegebenheiten sowie den Möglichkeiten zur sicheren Unterbringung abhängig gemacht werden. Ein Anspruch auf die Unterbringung oder Aufbewahrung entsprechender Gegenstände besteht ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung nicht.
- Fahrräder, E-Bikes und sonstige größere Sport- und Freizeitausrüstung dürfen ausschließlich an den von der Pension vorgesehenen oder ausdrücklich mit der Pension abgestimmten Stellen abgestellt bzw. untergebracht werden.
- Das Mitbringen oder Abstellen von Fahrrädern, E-Bikes oder sonstiger größerer Sport- und Freizeitausrüstung in den Gästezimmern oder anderen nicht dafür vorgesehenen Bereichen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Pension nicht gestattet.
- Das Laden von Akkus, insbesondere von E-Bikes, darf ausschließlich an den von der Pension dafür vorgesehenen oder ausdrücklich freigegebenen Stellen erfolgen. Das Laden in Gästezimmern ist nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich von der Pension erlaubt wurde.
- Der Gast ist verpflichtet, die Vorgaben der Pension zur Unterbringung, Nutzung und zum Laden von Akkus zu beachten.
- Der Gast haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden und Verunreinigungen, die durch die von ihm mitgebrachten Fahrräder, E-Bikes oder sonstige Sport- und Freizeitausrüstung schuldhaft verursacht werden.
- Die Pension kann die Mitnahme oder Unterbringung bestimmter Gegenstände aus Sicherheits-, Platz- oder sonstigen sachlich gerechtfertigten Gründen ablehnen.
- Die Zustimmung zur Mitnahme bzw. Unterbringung von Fahrrädern, E-Bikes oder sonstiger Sport- und Freizeitausrüstung gilt jeweils nur für den konkret vereinbarten Aufenthalt und die zuvor angegebenen Gegenstände.
§18 Verlust von Schlüsseln
- Bei Verlust eines Zimmerschlüssels oder sonstigen zur Unterkunft gehörenden Schlüssels ist der Gast verpflichtet, den Verlust unverzüglich der Pension zu melden.
- Der Gast haftet für die durch den Verlust tatsächlich erforderlichen und angemessenen Kosten.
- Dazu können insbesondere die Kosten für einen Ersatzschlüssel, die Anfertigung eines neuen Schließzylinders sowie – soweit aus Sicherheitsgründen tatsächlich erforderlich – der Austausch des betreffenden Schlosses gehören.
- Eine pauschale Bearbeitungs- oder Ersatzgebühr wird nur in angemessener Höhe und im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit erhoben.
- Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§19 WLAN-Nutzung
- Den Gästen wird während des Aufenthalts, soweit technisch verfügbar, ein WLAN-Zugang zur Verfügung gestellt.
- Ein Anspruch auf eine jederzeit störungsfreie oder uneingeschränkte Verfügbarkeit des WLANs besteht nicht.
- Der WLAN-Zugang darf ausschließlich für rechtmäßige Zwecke genutzt werden.
- Insbesondere ist es untersagt, über den WLAN-Zugang rechtswidrige Inhalte abzurufen, zu verbreiten oder sonstige Rechtsverletzungen zu begehen.
- Der Gast ist für die von ihm über den WLAN-Zugang vorgenommenen Handlungen selbst verantwortlich.
- Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass auch mit seinen Zugangsdaten keine rechtswidrigen Handlungen vorgenommen werden.
- Bei missbräuchlicher oder rechtswidriger Nutzung kann der WLAN-Zugang vorübergehend oder dauerhaft gesperrt werden.
- Eine Haftung der Pension für Schäden, die durch die Nutzung des WLANs entstehen, besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung.
§20 Gepäck und Wertsachen
- Für mitgebrachte Gegenstände, Gepäck, Geld und Wertsachen wird keine über die gesetzliche Haftung hinausgehende Haftung übernommen.
- Die gesetzlich vorgesehenen Haftungsbestimmungen für eingebrachte Sachen bleiben unberührt.
§21 Haftung
- Die Pension haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Eine vertragliche Einschränkung zwingender gesetzlicher Haftung wird durch diese AGB nicht vorgenommen.
- Der Gast haftet für Schäden, die er selbst oder von ihm zu vertretende Personen schuldhaft verursachen.
- Für Leistungen oder Leistungen Dritter, die nicht unmittelbar von der Pension erbracht werden, haftet die Pension nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
§22 Beendigung des Beherbergungsvertrages durch die Pension
- Die Pension ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vorzeitig zu beenden.
- Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Gast die Ruhe oder Ordnung der Pension erheblich und nachhaltig stört, andere Gäste oder Mitarbeiter erheblich beeinträchtigt, wesentliche vertragliche Vereinbarungen verletzt oder die vereinbarte Nutzung der Unterkunft erheblich beeinträchtigt.
- Ein wichtiger Grund kann insbesondere auch vorliegen, wenn der Gast wesentliche Bestimmungen der Hausordnung nicht einhält, einen Verstoß trotz Aufforderung nicht abstellt oder durch die Verletzung der Hausordnung die Sicherheit, Ruhe, Ordnung oder berechtigten Interessen der Pension, ihrer Mitarbeiter oder anderer Gäste erheblich beeinträchtigt.
- Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Pension den Beherbergungsvertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen vorzeitig beenden. Eine vorherige Aufforderung oder Abmahnung erfolgt, soweit sie nach den Umständen erforderlich und zumutbar ist.
- Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
§23 Wörthersee Plus Card
- Soweit dem Gast die Wörthersee Plus Card zur Verfügung gestellt wird, gelten zusätzlich die jeweiligen Teilnahme-, Nutzungs- und Leistungsbedingungen des zuständigen Anbieters bzw. der zuständigen Tourismusorganisation.
- Die Pension übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit, Vollständigkeit, Dauer oder konkrete Ausgestaltung der Leistungen externer Anbieter.
- Änderungen der Leistungen durch den jeweiligen Anbieter bleiben vorbehalten.
§24 Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
- Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Durchführung und Abwicklung des Beherbergungsvertrages, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen sowie, soweit zulässig und erforderlich, zur Wahrung berechtigter Interessen.
- Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der betroffenen Personen sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
- Die Datenschutzerklärung ist auf der Website der Pension abrufbar.
§25 Verbraucherrechte und Rücktritt
- Bei einem Beherbergungsvertrag über eine Unterkunft zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums besteht grundsätzlich kein 14-tägiges Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
- Zwingende gesetzliche Rechte des Gastes bleiben unberührt.
§26 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Auf den Beherbergungsvertrag findet österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen Anwendung, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
- Für Unternehmer wird, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand der Sitz der Pension bzw. der Betreiberin vereinbart.
§27 Schlussbestimmungen
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Soweit diese AGB einen Sachverhalt nicht regeln, gelten ergänzend die AGBH 2006 in der jeweils geltenden Fassung, soweit deren Anwendung gesetzlich zulässig ist.
Sie können die AGB auch als PDF-Datei herunterladen und speichern.